Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2575
BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69 (https://dejure.org/1969,2575)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1969 - I WB 104.69 (https://dejure.org/1969,2575)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1969 - I WB 104.69 (https://dejure.org/1969,2575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Befreiung eines Wehrpflichtigen vom Dienst mit der Waffe - Befreiung vom Dienst mit der Waffe bis zu einer Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Eintritt ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67

    Kriegsdienst: Während der Gewissensprüfung an die Waffe

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69
    Dies wird durch einen Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) bestätigt.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) festgestellt, daß der Wehrpflichtige, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Eintritt in das Wehrdienstverhältnis stellt, bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer alle soldatischen Pflichten zu erfüllen hat.

    Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, in vollem Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WB 19/68; BGH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).

    Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage für den Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit entschieden und beläßt den einmal in das Wehrpflichtverhältnis eingetretenen Soldaten bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem besonderen Gehorsamsverhältnis (BGH MDR 1968, 680, 681) [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67].

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69
    Diese Rechtsfolge steht nicht im Widerspruch zu der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45, 53) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60], daß dem Staatsbürger unmittelbar in Art. 4 Abs. 3 GG das Recht gewährleistet ist, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (in ähnlichem Sinne BVerwGE 7, 242).

    Das Bundesverfassungsgericht hat damit nur klargestellt, daß Art. 4 Abs. 3 GG ein effektives Grundrecht gewährt und nicht nur ein Programmsatz ist (vgl. BVerfGE 12, 45, 53) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60]; das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Feststellung, das Recht der Kriegsdienstverweigerung ergebe sich unmittelbar aus dem Gesetz, in erster Linie seine damalige Auffassung begründet, daß gegen einen ablehnenden Bescheid der Prüfungskammer die Feststellungsklage zulässig sei, weil dieser nur deklaratorische Bedeutung habe (vgl. BVerwGE 7, 242, 244) [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57].

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69
    Diese Rechtsfolge steht nicht im Widerspruch zu der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45, 53) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60], daß dem Staatsbürger unmittelbar in Art. 4 Abs. 3 GG das Recht gewährleistet ist, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (in ähnlichem Sinne BVerwGE 7, 242).

    Das Bundesverfassungsgericht hat damit nur klargestellt, daß Art. 4 Abs. 3 GG ein effektives Grundrecht gewährt und nicht nur ein Programmsatz ist (vgl. BVerfGE 12, 45, 53) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60]; das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Feststellung, das Recht der Kriegsdienstverweigerung ergebe sich unmittelbar aus dem Gesetz, in erster Linie seine damalige Auffassung begründet, daß gegen einen ablehnenden Bescheid der Prüfungskammer die Feststellungsklage zulässig sei, weil dieser nur deklaratorische Bedeutung habe (vgl. BVerwGE 7, 242, 244) [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57].

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69
    Die verbindliche Entscheidung darüber, ob der antragstellende Soldat berechtigt ist, den Kriegsdienst zu verweigern oder nicht, trifft in jedem Falle das zuständige Prüfungsgremium durch einen feststellenden Verwaltungsakt (vgl. auch BVerwGE 14, 151, 152) [BVerwG 11.05.1962 - VII C 27/61].
  • BVerwG, 10.09.1968 - I WB 19.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69
    Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, in vollem Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WB 19/68; BGH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 93.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69
    Diese Anordnung ist in gleicher Weise ein Befehl, der unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreift, wie dies bereits bezüglich des vorausgegangenen Befehls vom 1. Juli 1968 in der Senatsentscheidung vom 14. Januar 1969 - I WB 93/68 - festgestellt worden ist und auf die daher verwiesen werden kann (vgl. NZWehrr 1969, 103).
  • BVerwG, 03.12.1968 - I WDB 19.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69
    Im übrigen ist es nicht ausgeschlossen, daß der mögliche Gewissenskonflikt eines Soldaten, dessen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer positiv noch nicht verbeschieden ist, in besonderen Lagen und unter besonderen Umständen, z.B. bei der Frage des Strafmaßes wegen wiederholter Gehorsamsverweigerung, berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht